Vorwürfe der Informationsweitergabe an den Iran
Eine in Washington, D.C., eingereichte Klage erhebt schwere Vorwürfe gegen die ehemalige Trump-Regierung: Sie soll Details von Asylanträgen iranischer Staatsbürger an die iranische Regierung weitergegeben haben. Die Anwälte der linksorientierten Public Citizen Litigation Group, die die Klage eingereicht haben, argumentieren, dass die Weitergabe von Informationen bereits im März 2025 begonnen haben soll. Demnach hätten US-Regierungsvertreter „regelmäßig Einwanderungsakten von Iranern“ in Gewahrsam der Einwanderungsbehörden an die iranische Regierung geschickt oder persönlich übergeben.
Rechtliche Grundlagen und Risiken
Michael Kirkpatrick, ein Anwalt von Public Citizen, erklärte gegenüber NPR, dass das Gesetz sehr eindeutig sei: Informationen aus Asylanträgen oder ähnlichen Schutzanträgen dürften nicht weitergegeben werden, insbesondere nicht an die Regierung, vor der die Person flieht. Kirkpatrick betonte die erheblichen Risiken, denen die Betroffenen ausgesetzt wären, sollten diese Informationen an den Iran gelangen. „Diese Informationen könnten sie bei einer Rückkehr in große Gefahr bringen“, so Kirkpatrick. „Sie könnten inhaftiert, verhört, ins Gefängnis geschickt oder gefoltert werden. Hinzu kommt das Risiko für ihre Familien und Bekannten, die im Iran geblieben sind.“
Die Public Citizen Litigation Group vertritt in dieser Klage den Iranian American Legal Defense Fund. Die Klageschrift führt weiter aus, dass Anträge auf Abschiebungsschutz und Asylanträge während monatlicher Treffen zwischen der Einwanderungs- und Zollbehörde (ICE) und der iranischen Interessenvertretung – der konsularischen Vertretung Irans in den USA – übermittelt worden seien. Diese Treffen sollen nach dem US-Angriff auf den Iran im Februar eingestellt worden sein, die Weitergabe von Dokumenten jedoch fortgesetzt worden sein.
Dementi und anhaltende Bedenken
In einer Stellungnahme gegenüber NPR wies ICE die Behauptungen, Asylantragsdaten an die iranische Regierung weitergegeben zu haben, als falsch zurück. Ein ungenannter Sprecher des Heimatschutzministeriums (DHS) erklärte: „ICE ist bestrebt sicherzustellen, dass illegale Ausländer über ihr Recht informiert werden, mit ihren konsularischen Vertretern zu kommunizieren.“ Weiter hieß es: „Im Einklang mit etablierten Protokollen bietet ICE illegalen Ausländern die Möglichkeit, ihre konsularische Vertretung zu kontaktieren, und erleichtert den konsularischen Zugang zu inhaftierten Personen, in Übereinstimmung mit geltenden Gesetzen, Vorschriften und Behördenrichtlinien.“
Trotz dieser Dementis hatten die USA kurz vor Beginn des Krieges zwischen den USA und dem Iran die Zahl der Abschiebungen in den Iran erhöht. Kirkpatrick von Public Citizen gab an, dass die Anwälte der Organisation glauben, dass die Regierung diese Informationen aufgrund von Zeugenaussagen von Häftlingen in Einwanderungshaft teilt. Diese Häftlinge hätten berichtet, zu Treffen mit hochrangigen Beamten der iranischen Interessenvertretung vorgeladen worden zu sein, bei denen die Beamten bereits Informationen aus ihren Asylanträgen kannten.
Bestätigung aus iranischen Quellen und nächste Schritte
Die Klage stützt sich auch auf vertrauliche Informationen eines iranischen Regierungsbeamten, der die Richtlinie zur Datenweitergabe bestätigt haben soll. Diese Aussage wurde von NPR nicht unabhängig überprüft. Kirkpatrick kündigte an, dass die Organisation eine einstweilige Verfügung beantragen werde, um die Informationsweitergabe vorübergehend zu stoppen und die Betroffenen persönlich zu benachrichtigen.
Weder das Heimatschutzministerium noch die iranische Mission bei den Vereinten Nationen reagierten auf sofortige Anfragen zur Stellungnahme oder Fragen bezüglich der Informationsweitergabe an die iranische Interessenvertretung.
Vertraulichkeit von Asylanträgen
Bundesvorschriften bezüglich Asylanträgen besagen, dass Aufzeichnungen des Heimatschutzministeriums und der Einwanderungsgerichte vor Offenlegung geschützt werden müssen. Auch das Außenministerium ist verpflichtet, die Vertraulichkeit von Aufzeichnungen zu gewährleisten, wenn diese an Auslandsvertretungen übermittelt werden. Die Klage behauptet, dass Informationen von Hunderten iranischer Häftlinge, die Asyl suchten, einschließlich schützenswerter Angaben, weitergegeben wurden. Dies soll identifizierende Informationen, familiäre Beziehungen, politische Meinungen und die Gründe für die Furcht vor der iranischen Regierung umfassen.
„Die Häftlinge haben diese Informationen in ihre Asylakten eingegeben, im Vertrauen auf die Vertraulichkeitsgarantien der Bundesvorschriften, mit dem Verständnis, dass die Informationen nicht an die iranische Regierung weitergegeben würden“, heißt es in der Klageschrift. Manchmal trafen sich Häftlinge mit Beamten der iranischen Interessenvertretung, obwohl sie dem nicht zugestimmt hatten.
Unterschied zu üblichen Informationsaustausch
Ein gewisser Informationsaustausch zwischen Regierungen über Asylanträge ist üblich, beschränkt sich jedoch normalerweise auf Details, die die Rückkehr der Person erleichtern, wie Reisevorbereitungen und Reisedokumente. Kirkpatrick hob hervor, was den aktuellen Fall unterscheidet: „Was hier anders ist, ist, dass sie Informationen aus den Asylanträgen preisgeben, und das ist eine sehr spezifische Kategorie von Informationen, die vertraulich behandelt werden müssen.“ Er fügte hinzu, dass nicht einmal Informationen preisgegeben werden sollten, aus denen man ableiten könnte, dass jemand Asyl beantragt hat.
Zu den identifizierenden Details, die eine Person im Iran der Verfolgung aussetzen könnten, gehören die Teilnahme an pro-demokratischen Demonstrationen, die Zugehörigkeit zur LGBTQ-Gemeinschaft oder die Konversion zum Christentum. Laut Kirkpatrick hat die Trump-Regierung bisher drei Abschiebungsflüge mit über 100 Personen in den Iran durchgeführt. Andere wurden in sogenannte Drittländer wie Panama und die Zentralafrikanische Republik abgeschoben.
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